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Initiative gegen emotionale Gewalt

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Neue Wege zu mehr Schutz

Von emotionaler Gewalt betroffene Frauen brauchen Sicherheit

In Deutschland wird der Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt inzwischen stärker rechtlich verankert. Das Gewalthilfegesetz schafft erstmals einen bundesweiten Rahmen für Schutz und Beratung und bezieht ausdrücklich auch psychische Gewalt ein. Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland darüber hinaus, Gewalt gegen Frauen zu verhindern, Betroffene zu schützen und die notwendigen Strukturen aufzubauen. Damit ist ein wichtiger Schritt getan. Doch entscheidend wird sein, dass diese Vorgaben auch dort ankommen, wo emotionale Gewalt heute noch zu häufig unsichtbar bleibt.

Die Istanbul-Konvention soll Frauen und Kinder besser vor Gewalt schützen. Bei Trennung und Streit um die Kinder muss Gewalt berücksichtigt werden. Eine Frau soll nicht dazu gezwungen werden, sich mit dem Menschen, vor dem sie Schutz braucht, an einen Tisch zu setzen, um eine gemeinsame Lösung auszuhandeln.

Ein Beispiel aus dem Alltag:

Eine Mutter hat sich vom Vater ihrer Kinder getrennt. Trotzdem setzt er sie weiterhin unter Druck. Bei den Übergaben an der Haustür kommt es immer wieder zu Streit. Er schreit sie an, obwohl die Kinder daneben stehen und weinen.

Argumentation des Vaters:
Im Gespräch mit dem Jugendamt sagt dieser, die Mutter sei „unkooperativ“, deshalb würden die Übergaben eskalieren. Das Jugendamt bezieht keine eigene Stellung, sondern setzt eine Mediation an. Beide Eltern sollen nun gemeinsam an einer Lösung arbeiten. Ein Termin für ein gemeinsames Gespräch wird vorgeschlagen.

Die Einwände der Mutter werden ignoriert:
Für die Mutter entsteht dadurch ein erheblicher Druck: Der Apparat ist in Gang gesetzt. Sie befürchtet, dass ihre Weigerung, dieses Gespräch zu führen, als mangelnde Kooperationsbereitschaft gewertet wird. Sie bekommt also keinen Schutz vor den Übergriffen, sondern soll sich mit dem Aggressor an einen Tisch setzen.

Die Istanbul-Konvention

Wie würde sich die Situation in der Vergangenheit darstellen und was könnte das neue Gesetz bewirken?
Das Jugendamt fordert die Mutter mehrfach auf, dem Gespräch beizuwohnen, obwohl sie mitteilt, dagegen Vorbehalte zu haben. Sie wird darauf verwiesen, dass ein gemeinsames Gespräch dem Kindeswohl dienen und dass die Mutter ihre persönlichen Belange zurückstellen solle.

In der Vergangenheit erhielten sogar von körperlicher und emotionaler Gewalt betroffene Frauen solche Aufforderungen zum gemeinsamen Gespräch, obwohl sie nachweisen konnten, dass gegen sie vorgegangen worden war.

Was kann das neue Gesetz bewirken?

Genau hier setzt die Istanbul-Konvention an: Gewalt darf bei Regelungen zu Sorge und Umgang nicht ausgeblendet werden. Die Sicherheit der betroffenen Mutter und der Kinder muss berücksichtigt werden. Und eine verpflichtende Mediation bzw. Streitbeilegung darf in Fällen von Gewalt nicht dazu führen, dass ein Opfer oder seine Kinder gefährdet werden.

Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung. Wenn Sie Unterstützung benötigen, finden Sie geeignete Anlaufstellen in unserer Hilfewelt.

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